07 Jan, 2013 · Sascha · Alles sonst so
Da haben wir ja alle Glück gehabt, via Zeit Online:
Ein Lehrer, der bei einer Schneeballschlacht mit Schülern in Freiburg verletzt wurde, sollte keine Unfallfürsorge bekommen. Zu Unrecht, urteilte ein Gericht.
Eine Schneeballschlacht mit Schülern ist für Klassenlehrer nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg Teil der Arbeit. Wird der Lehrer dabei verletzt, so sei dies ein Dienstunfall. Dies gelte auch, wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersage, entschied das Gericht (Az.: 5 K 1220/11).
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“Es ist nachvollziehbar, dass der Lehrer die Schneeballschlacht nicht als Privatsache verstanden hat”, sagte ein Gerichtssprecher. Wegen seines guten Verhältnisses zu den Schülern habe er die Schneeattacke nicht als böswillig, sondern als Ausdruck der Lebensfreude verstanden. Deshalb habe er sich beteiligt.
“Anders konnte der Pädagoge nicht reagieren, sonst hätte er sich lächerlich gemacht”, hieß es zur Urteilsbegründung. Das Gericht bezeichnete es zudem als “lebensfremd”, wenn das Regierungspräsidium Pädagogen das Werfen von Schneebällen grundsätzlich verbiete.